Große Destillieranlagen mit Dephlegmator, Kolonnen, Wasserbad und/oder Rührwerk
Rechtlicher Hinweis:
Ab dem 1.1.2018 darf jeder Streuobstwiesenbesitzer oder gewerblich interessierte in Deutschland ein Brennrecht beantragen und mit Destillen wie dieser hier Zuhause brennen.
In Deutschland sind Destillieranlagen und sonstige Geräte und Gegenstände, die für die nicht gewerbliche Gewinnung oder Reinigung von Alkohol verwendet werden sollen, nicht für Privatleute bestimmt.
Die einzige Möglichkeit, wie Sie als Privatperson in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen aus selbst gewonnenen Obststoffen Alkohol durch Destillation gewinnen dürfen, liegt in der Erteilung einer Brenngenehmigung für sogenannte Stoffbesitzer.